© Bild von Monsterkoi auf Pixabay

Auf gute Nachbarschaft

Nehmen Sie Rücksicht aufeinander

Für das Zusammenleben in unserer Gemeinde gibt es bestimmte Regeln, um gute nachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen. Aber auch als DER Tourismusstandort in der Lüneburger Heide hat Bispingen einen besonderen Anspruch an eine ansprechende und gepflegte Ortsbildgestaltung.

Ruhe bitte!: Vermeiden Sie unnötigen Lärm

Grundsätzlich sollten Sie Lärm vermeiden, durch den andere belästigt werden.

In der Gemeinde Bispingen sind in der Zeit von 13.00 bis 14.30 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr Arbeiten, die mit erheblicher Geräuschentwicklung im Freien verbunden sind, verboten. Zu diesen Arbeiten zählen zum Beispiel das Saugen und Ausklopfen von Teppichen, laute handwerkliche Tätigkeiten oder das Einschmeißen von Altglas in die dafür vorgesehenen Glascontainer.

Motorbetriebene Gartengeräte (zum Beispiel Rasenmäher) dürfen an Werktagen in der Zeit von 13.00  bis 14.30 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.

Die Nacht und Mittagsruhe gilt nicht für landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe sowie für Arbeiten, die im öffentlichen Interesse durchgeführt werden müssen.

(§ 7 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Bispingen)

Kleine Nummer – Große Wirkung: Bringen Sie Ihre Hausnummer sichtbar an

Ein Brand im Haus, ein Unfall – Menschen oder Tiere in Gefahr! Hier zählt jetzt jede Minute! Die Straße und Hausnummer erhalten die Einsatzkräfte von der Integrierten Leitstelle. Doch in der Zielstraße geht manchmal wertvolle Zeit verloren, weil die Hausnummern fehlen, zugewachsen oder in der Dunkelheit nicht ausreichend beleuchtet sind.

Bitte sorgen Sie als Hauseigentümer dafür, dass Ihr Haus gut und schnell zu finden ist.

  • Prüfen Sie, ob die Zahlen von der Straße aus gut sichtbar sind und eine eindeutige Orientierung ermöglichen – auch im Dunkeln.
  • Achten Sie als Hausbesitzer oder auch als Mieter, nicht nur auf die Position der Ziffern sondern auch auf deren Größe.
  • Schnörkellose Gestaltung mit hohem Kontrast, sowie eine ausreichende Beleuchtung im Dunkeln erleichtern das schnelle Auffinden.

Auch der Postbote, Zeitungsausträger oder der Paketdienst wird sich sicherlich darüber freuen.

Wann haben Sie zuletzt Ihre Straße gereinigt?

Die Straßenreinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Laub, Unrat sowie die Beseitigung von Schnee und Eis, bei Glätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr. Vergessen Sie nicht: Saubere Straßen und Gehwege dienen Ihrer Sicherheit!

Zur Straßenreinigung sind die Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, die an öffentliche Straßen angrenzen.

Die Reinigungspflicht bezieht sich auf die Straßen (Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen)!

  • bis zur Straßenmitte,
  • bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der Mittellinie,
  • auf die ganze Straßenseite bei Reinigungspflicht für nur einen Grundstückseigentümer auf der Straßenseite.

Zur Reinigung der Straßen (nur Fahrbahnen) – wegen der Verkehrsverhältnisse unzumutbar – sind die Anlieger n i c h t verpflichtet auf folgenden Straßen:

  • Landesstraße 170 Behringen-Heber
  • Landesstraße 211 Töpingen-Bispingen-Behringen-Wintermoor
  • Landesstraße 212 Bispingen-Borstel-Evendorf
  • Kreisstraße 2 Bispingen-Soltau
  • Kreisstraße 4 Bispingen-Hützel-Steinbeck
  • Kreisstraße 5 Borstel-Hützel-B 209
  • Kreisstraße 6 Hützel-Evendorf
  • Kreisstraße 34 Behringen-Volkwardingen
  • Kreisstraße 35 Bispingen-Scharrl
  • Kreisstraße 50 Ortsmitte Steinbeck-Einmündung in die K 6

Die Reinigung muss nur bei Grundstücken erfolgen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Es grünt so schön: Zurückschneiden von Sträuchern

Das Freischneiden gehört zwar nicht zur Straßenreinigung, ist aber ebenfalls eine Pflicht des Eigentümers. Hecken, Bäume und andere Gewächse dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsbereich (Straße, Gehweg) hineinragen, da sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen

Grüngut-Entsorgung

Grüngut können Sie gebührenpflichtig an den Grüngut-Annahmestellen entsorgen.

Bezahlung: Die Bezahlung an der Annahmestelle erfolgt per Wertmarke (Diese erhalten Sie im Kiebitzmarkt) oder per EC-Karte.

Wegbeschreibung: Von Bispingen kommend Richtung Volkwardingen befindet sich die Biogasanlage auf der rechten Seite. Es ist die Biogasanlage mit dem großen grünen Dach. Vor Volkwardingen biegt man rechts ab Richtung Hörpel und dann nach ca. 400 Meter wieder rechts in eine Betonplattenstraße. Dann nur noch der Beschilderung folgen.

Geöffnet ist die Grüngut-Annahmestelle der Heide Biogas GmbH in Volkwardingen an den sogenannten Grüngut-Samstagen jeweils von 9 bis 11 Uhr

04.03. | 18.03 | 01.04. | 15.04. | 29.04. | 13.05. | 27.05. | 10.06. | 24.06.
15.07. | 12.08. | 02.09. | 16.09. | 30.09. | 14.10. | 28.10. | 11.11. | 25.11
.

sowie immer montags von 9 bis 11 Uhr und von 15 bis 17 Uhr

Grüngut-Annahmestellen
Alle Jahre wieder: Winterdienst
Schneeschieber im Schnee
© Bild von congerdesign auf Pixabay

Bei Schneefall sind Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein mindestens 1 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn zu räumen bzw. zu bestreuen. Bei Glätte sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege durch Bestreuen mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln sicher begehbar und befahrbar zu halten. Die gefahrlose Benutzung ist werktags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu gewährleisten.

Bei Bedarf sind die Reinigungsarbeiten regelmäßig zu wiederholen. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei zu halten sind.

Das Einhalten der Räum- und Streupflichten dient der eigenen - und der Sicherheit aller Einwohnerinnen und Einwohner.

Übersicht Winterdienst

rote Straßen: Kreisstraßen

blaue Straßen: Landesstraßen

grüne Bereiche: wird vom Bauhof geräumt/gestreut

schwarze Grenzen: Grenzen der bebauten Ortsteile

Innerhalb der bebauten Ortsteile besteht Räum/-und Streupflicht und/-oder Reinigungspflicht der Anlieger gemäß der Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Bispingen.

Behringen
Bispingen
Hörpel
Hützel
Oberhaverbeck
Steinbeck
Volkwardingen

Verbrennen von Gartenabfällen

Seit dem 1. April 2015 dürfen in Niedersachsen grundsätzlich keine Gartenabfälle mehr auf Privatgrundstücken verbrannt werden! Lediglich die öffentlichen Osterfeuer bleiben von dieser Regelung unberührt, da sie der Brauchtumspflege dienen. Erlaubt sind weiterhin kleine private Lagerfeuer auf dem eigenen Grundstück.

Die sog. „Brenntage“ wurden abgeschafft, da sie mit den geltenden bundes- und europarechtlichen Regelungen zur Abfallhierarchie und zum Umgang mit Bioabfällen nicht mehr vereinbar waren. Nach den gesetzlichen Regelungen sind alle Abfälle zu erfassen, zu sortieren und zu verwerten oder müssen in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden. Als Verwertung gilt auch die Kompostierung von Pflanzen- und Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück.

Doch keine Regelung ohne Ausnahme: Mit einer Einzelfallgenehmigung der zuständigen Behörde können pflanzliche Abfälle auch verbrannt werden, wenn eine Verwertung und Überlassung an den Entsorgungsträger technisch nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, zum Beispiel wenn ein Befall mit bestimmten Schadorganismen, z.B. Borkenkäfer vorliegt.

Die für die Einzelfallgenehmigung zuständige Behörde ist der Landkreis Heidekreis (Fachgruppe Boden, Wasser, Abfall).

Sollten Sie die Absicht haben, pflanzliche Abfälle, die vom Borkenkäfer befallen sind, auf Ihrem Grundstück zu verbrennen, ist dies dem Landkreis Heidekreis vorab anzuzeigen. Grundsätzlich ist ein Befall durch einen Sachkundigen (z.B. Revierförster) festzustellen und ein entsprechender Nachweis über den Befall vorzulegen.

Tierhaltung

Tierhalter sind verpflichtet, Kot der eigenen Tiere von Gehwegen, Straßen und deren Seitenbereichen zu entfernen. Bitte informieren Sie auch Ihre Kinder, wenn diese mit dem Hund Gassi gehen.

Haustiere sind von Kinderspielplätzen, öffentlichen Grünflächen, Feuerwehr- und Sportplätzen fernzuhalten.

Hunde müssen während der Nachtzeit so gehalten werden, dass die Ruhe der Bewohner nicht durch Bellen oder Heulen gestört wird.

Siehe auch Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Vom 01.04. bis 15.07 dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft Hunde nur an der Leine geführt werden. Grundlage für diese Vorgabe ist § 33 Abs. 1 Nr. 1 b des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Diese strikte Anleinpflicht soll wildlebende Tiere in der Brut- und Setzzeit vor Gefährdungen und Störungen schützen. Es wird immer wieder beobachtet, dass sich Hundehalter – teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit – nicht an diese Bestimmungen halten. Dazu muss man wissen, dass auch Hunde, die nicht wildern, eine Störung der zu schützenden Waldtiere darstellen, wenn sie frei herumlaufen.

Für das gesamte Naturschutzgebiet gilt im Übrigen eine ganzjährige Leinenpflicht für Hunde, unabhängig von der Brut- und Setzzeit.

Verstöße gegen das Anleingebot können mit Verwarnungs- und Bußgeld geahndet werden. Im Interesse des Tierschutzes sollte aber an die Einsicht der Hundehalter appelliert werden, damit belastende Maßnahmen der vorgenannten Art unterbleiben können.

Abfall richtig trennen: Welcher Müll kommt in welche Tonne?

Wertstoffe sowie Bio-, Rest- und Sperrmüll sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Abfallwirtschaft Heidekreis.

Bioabfall, Strauch-, Baumschnitt und Restmüll sowie Wertstoffe und Papier sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter frühestens am Abend vor dem Abholtag an den Straßenrand zu stellen.

Gartenabfälle sollten möglichst im eigenen Garten kompostiert werden. Die Ablagerung von Gartenabfällen, Hecken, Strauch- und Baumschnitt und sonstigem Müll an Wegen und Straßen einschließlich Seitenraum sowie in Feld und Wald ist unzulässig.

Grüngut können Sie gebührenpflichtig an den Grüngut-Annahmestellen entsorgen. Grüngut-Wertmarken in der Gemeinde Bispingen erhalten Sie beim Kiebitzmarkt. Geöffnet ist die Grüngut-Annahmestelle der Heide Biogas GmbH in Volkwardingen an den sogenannten Grüngut-Samstagen jeweils von 9 bis 11 Uhr: 

04.03. | 18.03 | 01.04. | 15.04. | 29.04. | 13.05. | 27.05. | 10.06. | 24.06.
15.07. | 12.08. | 02.09. | 16.09. | 30.09. | 14.10. | 28.10. | 11.11. | 25.11
.

Für Altglas sind in den Ortschaften Container aufgestellt. Halten Sie sich bitte an die Einwurfszeiten werktags zwischen 7.00 - 19.00 Uhr und beachten Sie, dass der Einwurf an Sonn- und Feiertagen verboten ist!

Zweimal im Jahr findet die mobile Schadstoffsammlung der Abfallwirtschaft Heidekreis statt. Die Termine 2023 finden Sie hier.

Dort werden beispielsweise Farb- und Lackreste, Pinselreiniger, Säuren, Holzschutz- und Pflanzenschutzmittel entgegengenommen. Auch Batterien, Leuchtstoff- und Energiesparlampen in haushaltsüblichen Mengen können dort abgegeben werden.
 
 

Altglas-Container: Bitte nehmen Sie Rücksicht!

Die mit der Nutzung von Altglas-Containern verbundenen Geräusche können äußerst unangenehm sein für alle, die in unmittelbarer Entfernung davon wohnen. Nicht nur der Einwurf der Flaschen und Gläser in die Containern werden häufig als Lärmbelästigung empfunden, sondern auch die An- und Abfahrt der PKWs. Halten Sie sich bitte an die Einwurfszeiten werktags zwischen 7.00 - 19.00 Uhr und beachten Sie, dass der Einwurf an Sonn- und Feiertagen verboten ist. Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken!

Stellen sie keine Abfälle neben die Container. Sind die Container voll, fahren Sie bitte einen anderen Standplatz an oder versuchen es zu einem späteren Zeitpunkt erneut!

Altglas-Container Standplätze in der Gemeinde Bispingen

  • Bispingen: Rathaus
  • Behringen: Heberer Straße
  • Borstel: Ginsterweg
  • Hützel: Raubkammerweg (Turnhalle)
  • Hörpel: Brandenburger Straße
  • Oberhaverbeck: Café Bockelmann
  • Steinbeck: Pousenberg (Mehrzweckhalle)
  • Volkwardingen: Feuerwehr
  • Wilsede: Hillmershof
Tipps für Nachbarn

Eines vorweg: Unter Nachbarn sollte man nicht fragen, wer im Recht ist.
Das Leben nebeneinander ist nur dann erträglich, wenn zwischen den Nachbarn ein gutes persönliches Verhältnis besteht.

  • Üben Sie Rücksichtnahme und Verständnis.
  • Sprechen Sie mit ihren Nachbarn, wenn Sie etwas stört.
  • Lohnt sich ein Streit mit dem Nachbarn überhaupt?
  • Bevor Sie jedoch gerichtliche Schritte einleiten, nehmen Sie Kontakt mit den Schiedspersonen der Gemeinde Bispingen auf.
Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.